Empfehlungen zum Infektionsschutz im Sport

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Die Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) vom 1. April 2022 sieht keinerlei Einschränkungen mehr für den Sport im Freien und in gedeckten Sportanlagen vor. 

Dennoch empfiehlt der Landesportbund (LSB) Berlin e.V. in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport weiterhin allen Sporttreibenden, freiwillig und eigenständig Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Dies dient dem Schutz aller Sportler*innen.

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Covid 19 – Vereinsgelände und Bootshaus

Grafik Gerd Altmann auf Pixabay

Nutzung des Vereinsgeländes und Bootshauses während der Corona-Pandemie

Der Senat von Berlin hat am 15. Juni 2021 die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt zum 18. Juni 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 11. Juli 2021.

Das Vereinsgelände und das Bootshaus können Mitglieder und Gäste ohne Infektionssymptome von COVID-19 unter folgenden Bedingungen nutzen!

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