Nutzung des Umkleideraumes und der Toiletten während der Corona-Pandemie
- Vor Betreten des Umkleideraums sind die Hände zu desinfizieren!
- Achtung ab dem 24. April gelten neue Bestimmungen für den Umkleideraum:
Kein Aufenthalt im Gemeinschaftsraum!
Nur Durchgang zu den Toiletten - Nach Betreten des Umkleideraumes ist der Raum zu lüften (Stoßlüftung).
- Im Umkleideraum sind keine persönlichen Sachen zu hinterlassen, die jedoch auf Stühlen in der Bootshalle abgelegt werden können.
- Maximal 1 Person je Toilettenraum.
- Nach Verlassen des Umkleideraumes und der Toiletten sind die Fenster und Türen zu schließen.
Aktualisiert: April 2021
Der Vorstand