Covid 19 – Umkleideraum und Toiletten

Nutzung des Umkleideraumes und der Toiletten während der Corona-Pandemie

  1. Vor Betreten des Umkleideraums sind die Hände zu desinfizieren!

  2. Achtung ab dem 24. April gelten neue Bestimmungen für den Umkleideraum:
    Kein Aufenthalt im Gemeinschaftsraum!
    Nur Durchgang zu den Toiletten

  3. Nach Betreten des Umkleideraumes ist der Raum zu lüften (Stoßlüftung).

  4. Im Umkleideraum sind keine persönlichen Sachen zu hinterlassen, die jedoch auf Stühlen in der Bootshalle abgelegt werden können.

  5. Maximal 1 Person je Toilettenraum.

  6. Nach Verlassen des Umkleideraumes und der Toiletten sind die Fenster und Türen zu schließen.

Aktualisiert: April 2021

Der Vorstand