Nutzung des Vereinsgeländes und Bootshauses während der Corona-Pandemie
Der Senat von Berlin hat am 15. Juni 2021 die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt zum 18. Juni 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 11. Juli 2021.
Das Vereinsgelände und das Bootshaus können Mitglieder und Gäste ohne Infektionssymptome von COVID-19 unter folgenden Bedingungen nutzen!
- Die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten!
Das beinhaltet:
Händehygiene, Husten- und Niesetikette sowie der erforderliche Mindestabstand. - Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen möglichst gering zu halten.
- Bei Kontakten zu anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten.
Punkt 2 und 3 gelten nicht für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. - Sport im Freien ist auch in Gruppen und bei Unterschreitung des Mindestabstands erlaubt.
- Es dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig im Gemeinschaftsraum unter Einhaltung des Mindestabstandes aufhalten und umkleiden.
- Kleidung kann im Gemeinschaftsraum aufbewahrt werden.
- Paddelkleidung darf offen im Bootshaus gelagert werden. Im Boot können bleiben: Paddel, Schwimmweste, Schleppleine, Paddelschuhe.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich Anwesenden ist diesen grundsätzlich ein fester Platz zuzuweisen.
Aktualisiert: 19. Juni 2021
Der Vorstand
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- Corona Virus: Gerd Altmann auf Pixabay