Covid 19 – Vereinsgelände und Bootshaus

Nutzung des Vereinsgeländes und Bootshauses während der Corona-Pandemie

Der Senat von Berlin hat am 15. Juni 2021 die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt zum 18. Juni 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 11. Juli 2021.

Das Vereinsgelände und das Bootshaus können Mitglieder und Gäste ohne Infektionssymptome von COVID-19 unter folgenden Bedingungen nutzen!

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